Zum Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit der unterstützten Personen sind seitens der mildtätigen Körperschaft Unterlagen beizufügen, die nachweisen, dass die Höhe der Einkünfte und Bezüge sowie deren Vermögen die Grenzen des § 53 Satz 1 Nr. 2 AO nicht übersteigen (AEAO zu § 53 Nr. 10 AO). Wir stimmen zur Zeit mit den für Crew Nation zuständigen Stellen ab, welche Unterlagen hierfür von den Antragstellern erforderlich sind um die Hilfsbedürftigkeit prüfen zu können.