Antrageberechtigt sind Personen, die
- als Tournee- oder Veranstaltungsort-Crewmitglieder in der Live-Musik-Branche tätig sind (unabhängig davon, ob sie vor, auf oder hinter der Bühne arbeiten),
- solo-selbstständig sind und
- mindestens 50% ihres Einkommens durch ihre Tätigkeit als Crewmitglied erwirtschaften.